Bargründung

Bargründung
Form der  Gründung einer AG, bei der das Eigenkapital durch Geldeinlagen der Gründer aufgebracht wird.
- Gegensatz:  Sachgründung,  Schein-Bargründung.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Schein-Bargründung — Form der ⇡ Gründung einer AG, bei der den Gründern für das von ihnen eingezahlte Geld von der AG Sachgüter abgekauft werden. Rechtliche Behandlung wie ⇡ Sachgründung. Vgl. auch ⇡ Bargründung …   Lexikon der Economics

  • Gründung einer AG — I. Ablauf:1. Die ⇡ Satzung (Gesellschaftsvertrag) ist in notariell beurkundeter Form durch die Gründer festzustellen (§§ 2, 23, 28 AktG). Sie muss bestimmen: (1) Firma und Sitz der Gesellschaft; (2) Gegenstand des Unternehmens; (3) Höhe des ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Aktiengesellschaft (Deutschland) — Die Aktiengesellschaft (AG) nach deutschem Recht ist neben der GmbH und der KGaA eine von drei Formen der Kapitalgesellschaft. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Aktiengesetz (AktG). Inhaltsverzeichnis 1 Gründung 1.1 Grundkapital 1.2 …   Deutsch Wikipedia

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  • Unternehmen: Unternehmensgründung —   Die Unternehmensgründung umfasst alle Vorgänge und Aktivitäten, die auf die Entstehung einer Unternehmung in einer bestimmten Rechtsform abzielen. Damit stehen bei der Unternehmensgründung vor allem juristische und finanzielle Fragestellungen… …   Universal-Lexikon

  • gemischte Gründung — Kombination aus ⇡ Bargründung und ⇡ Sachgründung …   Lexikon der Economics

  • Gründung — Firmengründung, Geschäftsgründung, Unternehmensgründung, Unternehmungsgründung. I. Allgemein:1. Begriff: Errichtung eines arbeitsfähigen, erwerbswirtschaftlichen Betriebs. Erforderliche Maßnahmen: Planung (der Beschaffung, der Leistungserstellung …   Lexikon der Economics

  • Nachgründung — Verträge, durch die eine AG in den ersten zwei Jahren nach ihrer Eintragung im Handelsregister Anlagen oder sonstige Vermögensgegenstände für eine den zehnten Teil des ⇡ Grundkapitals übersteigende Vergütung erwerben soll (§ 52 AktG). Für die… …   Lexikon der Economics

  • Sachgründung — 1. Aktiengesellschaft: Form der ⇡ Gründung einer AG, bei der Gründer als Eigenkapital anstelle von Geld ⇡ Sacheinlagen (Maschinen, Grundstücke) einbringen. ⇡ Gründungsprüfung durch unabhängige Prüfer erforderlich zur Vermeidung von Überbewertung… …   Lexikon der Economics

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